Ist die Beobachtung durch Webcams gesetzlich geregelt ?

Rechtliches zu Webcams

Ist die Beobachtung durch Webcams gesetzlich geregelt ?

Beitragvon Webmaster » 22. März 2009, 18:04

Quelle: www.hallolinden.de

Gabriele Lasius ist Referatsleiterin für Datenschutz im niedersächsischen Innenministerium. Andreas Haude hat sie zu möglichen rechtlichen Problemen mit Webcams befragt.

Ist die Beobachtung durch so genannte Webcams gesetzlich geregelt?

Webcams unterliegen dann dem Bundesdatenschutzgesetz, wenn ihre Bilder personenbezogene oder personenbeziehbare Daten beinhalten. In diesen Fällen sind Webcams im Allgemeinen unzulässig. Die Bildübertragung der Webcams ins Internet verstößt zudem gegen das im Kunsturhebergesetz geregelte strafbewehrte Recht am eigenen Bild. Solange die Bilder aber so gestaltet sind, dass eine Identifizierbarkeit der abgebildeten Personen ausgeschlossen werden kann und auch keine personenbeziehbaren Daten wie etwa Autokennzeichen übertragen werden, fallen Webcams nicht unter das Bundesdatenschutzgesetz.

Dürfen nur Einzelbilder – etwa eins pro Stunde wie am Küchengarten – oder auch Filmsequenzen veröffentlicht werden?

Auf die Häufigkeit der Übertragungen ins Internet kommt es datenschutzrechtlich nicht an.

In welchen Bereichen dürfen Webcams aufgestellt und eingesetzt werden?

Nicht der Bereich, in dem Webcams installiert werden, ist datenschutzrechtlich zu bewerten. Es kommt ausschließlich darauf an, ob die übertragenen Bilder die Identifizierung von Personen ermöglichen.

Müssen die beobachteten Menschen über den Betrieb der Webcam informiert werden, wie das bei der Videoüberwachung der Fall ist?

Nein, eine Unterrichtung über den Betrieb einer Webcam ist nicht erforderlich, wenn keine personenbezogenen Bilder übertragen werden.


Erstveröffentlichung im Stadtanzeiger der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung v. 15.06.2006
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Re: Ist die Beobachtung durch Webcams gesetzlich geregelt ?

Beitragvon Peter » 17. Mai 2009, 12:11

bei mir gehen die Personen an der Cam so schnell vorbei, dass man sie nicht unbedingt erkennt. Das ganze ist ja auch nicht gewollt. Was ist allerdings, wenn man einfach einen Screenshot macht ? Dann besteht mehr oder weniger die Möglichkeit der Identifizierung. Wie sieht es denn da rechtlich aus ? Darf man den überhaupt machen ?
Peter
 

Re: Ist die Beobachtung durch Webcams gesetzlich geregelt ?

Beitragvon Webmaster » 7. Juni 2009, 09:50

Hallo Peter,

Der Ansatz "ist ja nicht gewollt" ist völlig verkehrt, die Cam hängt und sendet Bilder, darauf kommt es an.

Zitat von Gabriele Lasius:
Nicht der Bereich, in dem Webcams installiert werden, ist datenschutzrechtlich zu bewerten. Es kommt ausschließlich darauf an, ob die übertragenen Bilder die Identifizierung von Personen ermöglichen.


Und wie Du richtig bemerkt hast, könnte man ja einen "Snapshot" machen, das kannst Du technisch nicht verhindern, solange die Cam im Netz ist. Und damit wären dann Personen zu Identifizieren.

Ja, im Prinzip bewegst Du Dich speziell mit Deiner Cam auf sehr dünnem Eis. Es gibt Heerschaaren von Rechtsanwälten, die den ganzen Tag im Netz unterwegs sind, um (sehr teure) Abmahnungen zu verschicken. Ich kenne bisher keinen, der sich da erfolgreich gegen wehren konnte...

Und nach den "Bespitzelungs-Affären" der letzten Zeit (Deutsche Bahn, Deutsche Bank, LIDL) versteht niemand mehr so richtig Spass in dieser Sache. Also kein "Kavalliersdelikt".

Um es noch einmal deutlich zu machen:

Warum, wieso und wo die Cam hängt, ist völlig belanglos. Entscheidend ist, ob die belange des Datenschutzes eingehalten werden, was die anonymität der aufgenommenen Personen angeht. Gleiches gilt übrigens für Fahrzeuge und deren Kennzeichen (siehe Urteil vom BVG gegen die präventive Überwachung).
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